Prospan® Husten-Lutschpastillen




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Packungsbeilage Deutsch Packungsbeilage Englisch Packungsbeilage Türkisch Packungsbeilage Arabisch Packungsbeilage RussischDie Wirkung von Prospan®
Prospan® befreit 4-fach stark von Husten und Bronchitis:
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Schleimlösend Löst den festsitzenden Schleim in den Bronchien und unterstützt so das Abhusten.
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Bronchienerweiternd Wieder befreit durchatmen: Dank der entspannenden Wirkung auf die Bronchien werden verengte Atemwege erweitert.
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Hustenreizlindernd Lindert den Hustenreiz, um schnell wieder ungestört von Hustenattacken am Alltag teilnehmen zu können.
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Entzündungslindernd Lindert die Entzündung und lässt die Symptome schneller wieder abklingen.
Die Vorteile auf einen Blick
Denn diese machen die Prospan® Husten-Lutschpastillen so besonders.

Haben Sie noch Fragen?
Was sind die Vorteile an Prospan®?
Prospan® ist vielseitig einsetzbar. Sie können Prospan® nicht nur bei akuten Hustenformen, sondern auch bei chronisch-entzündlichen Bronchialerkrankungen mit Husten therapiebegleitend anwenden.
Weiterhin ist der Prospan® Hustensaft sehr gut verträglich. Er kann auch bereits von Säuglingen (bei Säuglingen unter einem Jahr Rücksprache mit dem Arzt halten) eingenommen werden.
Ein weiterer Vorteil von Prospan® ist das vielfältige Produktangebot: Für jede Altersklasse und für verschiedenste Bedürfnisse gibt es eine passende Lösung. Finden Sie hier die für Sie aktuell passende Darreichungsform.
Erhalte ich Prospan® ohne Rezept?
Ja, alle Prospan® Präparate sind ohne Verschreibung erhältlich. Somit erhalten Sie Prospan® ohne Rezept in Ihrer Apotheke.
Ist Prospan® erstattungsfähig?
Die Prospan® Präparate sind nicht verschreibungspflichtig, d. h. sie sind ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Sie können jedoch, insbesondere für Erwachsene auch auf dem Grünen Rezept empfohlen werden:
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel zu erstatten. Somit erstatten einige Krankenkassen Prospan®, je nach Satzungsleistungen. Außerdem können Sie als Patient im Einzelfall, je nach Belastungsgrenze, notwendige Gesundheitsausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das Grüne Rezept und die Apotheken-Quittung können dabei private Arzneimittelausgaben belegen. Bitten Sie deshalb Ihren Arzt bei Empfehlungen von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wie Prospan® um die Verordnung auf dem Grünen Rezept. Hier finden Sie eine Übersicht der Krankenkassen, die rezeptfreie Medikamente erstatten sowie einen Musterbrief zum Antrag auf Erstattung zum Ausdrucken.
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Quellen
1 Schaefer A. et al., Pharmazie 2016; 71(9): 504–509.
2 Lang et al., Planta Medica 2015, 81(12/13), 968-974.





